Beiträge und versicherte Leistungen
Zur Berechnung der versicherten Leistungen sowie der Beiträge ist für die Vorsorgestiftung der koordinierte Jahreslohn massgebend.
Zum Beispiel:
Jahresbruttolohn CHF 60'000.--
Koordinationsabzug CHF 25'725.-- (ab 1.1.2023)
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Versicherter Lohn CHF 34'275.-- (Berechnungsgrundlage für die Vorsorgestiftung)
Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der einfachen, maximalen AHV-Rente und wird durch den Bundesrat festgelegt.
Gemäss BVG müssen ab 1.1.2023 alle Arbeitnehmer ab einem jährlichen Einkommen von CHF 22'050.-- (die sogenannte Eintrittsschwelle) mit mindestens CHF 3'675.-- versichert
sein.
Wir sind eine Kasse mit Beitragsprimat, d.h. im Leistungsfall oder bei Pensionierung bestimmt das angesparte Kapital (einbezahlte Sparbeiträge und Verzinsung) die
Höhe der geschuldeten Leistung bzw. das angehäufte Alterskapital wird mit dem zur Zeit der Pensionierung gültigen Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgewandelt.