Beiträge und versicherte Leistungen

Zur Berechnung der versicherten Leistungen sowie der Beiträge ist für die Vorsorgestiftung der koordinierte Jahreslohn massgebend.

Zum Beispiel:

    Jahresbruttolohn          CHF 60'000.--

    Koordinationsabzug     CHF 25'725.--  (ab 1.1.2023)
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    Versicherter Lohn         CHF 34'275.--  (Berechnungsgrundlage für die Vorsorgestiftung)

Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der einfachen, maximalen AHV-Rente und wird durch den Bundesrat festgelegt.

Gemäss BVG müssen ab 1.1.2023 alle Arbeitnehmer ab einem jährlichen Einkommen von CHF 22'050.--  (die sogenannte Eintrittsschwelle) mit mindestens CHF 3'675.-- versichert sein.


Wir sind eine Kasse mit Beitragsprimat, d.h. im Leistungsfall oder bei Pensionierung bestimmt das angesparte Kapital (einbezahlte Sparbeiträge und Verzinsung) die Höhe der geschuldeten Leistung bzw. das angehäufte Alterskapital wird mit dem zur Zeit der Pensionierung gültigen Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgewandelt.