Beiträge
Alter |
Beitragssatz in Prozenten des koordinierten Lohnes zu Lasten |
||||
des Versicherten |
des Arbeitgebers | Total | |||
18-24 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | ||
25-34 | 3.5 | 3.5 | 7.0 | ||
35-44 | 5.0 | 5.0 | 10.0 | ||
45-54 | 7.5 | 7.5 | 15.0 | ||
ab 55 | 9.0 | 9.0 | 18.0 |
Dazu kommt der Risikobeitrag für die Risiken Todesfall (Hinterlassene- und Waisenrenten) sowie Invalidität (Invalidenrente) und die Finanzierung des Sicherheitsfonds des Bundes sowie Sondermassnahmen gem. Art. 65d des BVG.
Männer | Frauen |
des Versicherten |
des Arbeitgebers |
Total |
||||
Risikobeitrag (ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres) | ||||||||
18-24 | 18-24 | 2.5 | 2.5 | 5 |
Der Beitragssatz zur Deckung der Risiken und Gebühren wird vom Stiftungsrat entsprechend den effektiven Kosten festgelegt. Die Hälfte dieses Beitrages geht zu Lasten des Versicherten, die
andere Hälfte zu Lasten der Unternehmung.
Die Kassenführung, die Vermögensverwaltung, die Revisionsstelle/n werden durch die Vermögenserträge bezahlt, gehen also zu Lasten der Stiftung.